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30.01.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung

Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht und stieg am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro.

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Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Die Arbeitgeber hatten im Vorfeld von einem schwierigen Umfeld durch steigende Preise gesprochen und dass jede Form der Kostensteigerung derzeit schwer zu verkraften sei. Dennoch erwartet die Bundesregierung auch von dieser Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.


Bundesregierung vom 29.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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