Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Die Arbeitgeber hatten im Vorfeld von einem schwierigen Umfeld durch steigende Preise gesprochen und dass jede Form der Kostensteigerung derzeit schwer zu verkraften sei. Dennoch erwartet die Bundesregierung auch von dieser Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.
Meldung
30.05.2025
PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse
Eine GmbH darf den Vorsteuerabzug für Investitionsgüter wie einen PKW geltend machen, wenn dieser unternehmerisch genutzt wird – selbst bei formalen Unschärfen.