Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Die Arbeitgeber hatten im Vorfeld von einem schwierigen Umfeld durch steigende Preise gesprochen und dass jede Form der Kostensteigerung derzeit schwer zu verkraften sei. Dennoch erwartet die Bundesregierung auch von dieser Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.
Meldung
23.12.2025
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht
Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

