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27.08.2025

Meldung, Steuerrecht

Bundesregierung bringt Standortfördergesetz auf den Weg

Das neue Standortfördergesetz (StoFöG) setzt wichtige Impulse für mehr privates Kapital, weniger regulatorische Hürden und einen starken Finanzplatz Deutschland. Mit dem Fokus auf Innovation, Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau soll das Gesetz die wirtschaftliche Dynamik nachhaltig stärken.

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©Sunnystudio/fotolia.com

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums eine Investitionsoffensive und gezielte Strukturreformen vor, insbesondere durch steuerliche Impulse für private Investitionen und Bürokratiekostenabbau (Stärkung privater Investitionstätigkeit als Wachstumshebel). Dazu sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und der Finanzplatz Deutschland insgesamt gestärkt werden.

Ziel: Verbesserung der Finanzierungsbedingungen

Ziel des Referentenentwurfs zum Standortfördergesetz (StoFöG) ist es daher, in Umsetzung des Koalitionsvertrags private Investitionen insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in kleinere Unternehmen und Start-ups (Venture Capital) zu fördern. Der Gesetzentwurf ist Teil des Sofortprogramms, auf das sich die Bundesregierung am 28.05.2025 verständigt hat. Schwerpunkt des Gesetzes bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und für einen wettbewerbsfähigeren Finanzstandort. Dies sind insbesondere:

  • Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups,
  • Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur,
  • Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, ohne das Verbraucherschutzniveau abzusenken, insbesondere Verschlankung aufsichtlicher Prozesse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie
  • standortfreundliche Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten (insbesondere Listing Act, ESAP, MIFIR Review).

BMF vom 22.08.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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