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03.09.2026

Meldung, Steuerrecht

Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 02.09.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Mit der Reform sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden.

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Mit der Einkommensteuerreform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben. Über 600 Euro mehr im Jahr hat eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen dann zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich ein Entlastungsvolumen von ca. 10 Milliarden Euro. Die Entlastungen werden in zwei Stufen erfolgen und ab dem Jahr 2028 vollumfänglich wirksam sein.

Um eine Entlastung für die große Mehrheit zu ermöglichen, werden die höchsten Spitzeneinkommen mehr beitragen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro wird zudem eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten. Das sind die wichtigsten Maßnahmen:

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
  • Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen.
  • Das Kindergeld steigt von heute 259 Euro zunächst auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
  • Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sparen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
  • Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro.

BMF vom 02.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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