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25.05.2018

Meldung, Steuerrecht

Bundesregierung bewertet US-Steuerreform positiv

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©meshmerize/fotolia.com

Die Bundesregierung bewertet Teile der US- Steuerreform grundsätzlich positiv. In ihrer Antwort (19/2088) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es, grundsätzlich sei festzustellen, dass internationale Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen durch die Einführung robuster Abwehrmaßnahmen in den USA erschwert werden dürften.

Mit dem „Tax Cuts and Jobs Act“ haben die USA mit Inkrafttreten zum 1.01.2018 eine der umfangreichsten Steuerreformen seit Jahrzehnten verabschiedet. Neben den reinen US-Unternehmen sind auch Unternehmen mit US-Bezug und Unternehmensgruppen mit Standorten in den USA betroffen. Zusätzlich zu der Senkung des bundesweiten Körperschaftsteuersatzes auf 21 % enthält die US-Tax-Reform Maßnahmen gegen aus Sicht der USA unerwünschte Steuergestaltung. Dazu gehören die Einführung einer Zinsschranke, einer Anti-Hybrid-Regelung, einer ergänzenden Hinzurechnungsbesteuerung („Global intangible low-taxed income“ – GILTI) sowie mit der „Base Erosion and Anti-Abuse Tax“ (BEAT) eine weitere Regelung zur Vermeidung von unerwünschter Reduzierung des US-Steuereinkommens.

Wird USA attraktiver Wirtschaftsstandort für deutsche Unternehmen?

Außerdem wurde mit der so genannten „Foreign-derived intangible income“ (FDII)-Regelung eine Begünstigung von durch US-Personen als Überrendite erzielten ausländischen Einkünfte eingeführt und die Möglichkeit zu Sofortabschreibung bestimmter Investitionen eingeführt. US-Unternehmen müssen zudem bisher unversteuerte im Ausland „geparkte“ Gewinne einmalig in den USA versteuern (sogenannte „Toll Tax“). Das allerdings zu steuergünstigen Konditionen inklusive einer Stundungsoption über acht Jahre.

Große Defizite in öffentlichen Haushalten erwartet

„Durch die US-Steuerreform wird die USA in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung von einem Hochsteuerland zu einem Land mit einer effektiven Steuerbelastung, die im internationalen Vergleich eher im Mittelfeld liegt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Damit dürfte der Steuerwettbewerb intensiviert werden. Mittelfristig seien aber durch die Reform große Defizite in den öffentlichen Haushalten der USA zu erwarten. Die Bundesregierung hält das deutsche Unternehmenssteuerrecht und deutsche Unternehmen für grundsätzlich wettbewerbsfähig.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.05.2018 / Viola C. Didier)


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