• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung bewertet US-Steuerreform positiv

25.05.2018

Meldung, Steuerrecht

Bundesregierung bewertet US-Steuerreform positiv

Beitrag mit Bild

©meshmerize/fotolia.com

Die Bundesregierung bewertet Teile der US- Steuerreform grundsätzlich positiv. In ihrer Antwort (19/2088) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es, grundsätzlich sei festzustellen, dass internationale Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen durch die Einführung robuster Abwehrmaßnahmen in den USA erschwert werden dürften.

Mit dem „Tax Cuts and Jobs Act“ haben die USA mit Inkrafttreten zum 1.01.2018 eine der umfangreichsten Steuerreformen seit Jahrzehnten verabschiedet. Neben den reinen US-Unternehmen sind auch Unternehmen mit US-Bezug und Unternehmensgruppen mit Standorten in den USA betroffen. Zusätzlich zu der Senkung des bundesweiten Körperschaftsteuersatzes auf 21 % enthält die US-Tax-Reform Maßnahmen gegen aus Sicht der USA unerwünschte Steuergestaltung. Dazu gehören die Einführung einer Zinsschranke, einer Anti-Hybrid-Regelung, einer ergänzenden Hinzurechnungsbesteuerung („Global intangible low-taxed income“ – GILTI) sowie mit der „Base Erosion and Anti-Abuse Tax“ (BEAT) eine weitere Regelung zur Vermeidung von unerwünschter Reduzierung des US-Steuereinkommens.

Wird USA attraktiver Wirtschaftsstandort für deutsche Unternehmen?

Außerdem wurde mit der so genannten „Foreign-derived intangible income“ (FDII)-Regelung eine Begünstigung von durch US-Personen als Überrendite erzielten ausländischen Einkünfte eingeführt und die Möglichkeit zu Sofortabschreibung bestimmter Investitionen eingeführt. US-Unternehmen müssen zudem bisher unversteuerte im Ausland „geparkte“ Gewinne einmalig in den USA versteuern (sogenannte „Toll Tax“). Das allerdings zu steuergünstigen Konditionen inklusive einer Stundungsoption über acht Jahre.

Große Defizite in öffentlichen Haushalten erwartet

„Durch die US-Steuerreform wird die USA in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung von einem Hochsteuerland zu einem Land mit einer effektiven Steuerbelastung, die im internationalen Vergleich eher im Mittelfeld liegt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Damit dürfte der Steuerwettbewerb intensiviert werden. Mittelfristig seien aber durch die Reform große Defizite in den öffentlichen Haushalten der USA zu erwarten. Die Bundesregierung hält das deutsche Unternehmenssteuerrecht und deutsche Unternehmen für grundsätzlich wettbewerbsfähig.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)