Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, stärkere Impulse für private Investitionen zu setzen. Dazu werden die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital), verbessert und Unternehmen im Finanzmarktbereich von unnötiger Bürokratie entlastet.
Der Gesetzentwurf setzt Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und des Sofortprogramms der Bundesregierung vom 28.05.2025 um. Er sieht insbesondere Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital vor. Konkret sind folgende Maßnahmen umfasst:
- Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen;
- Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese re-investiert werden („Roll-Over“);
- Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien auf 0,01 Euro von bislang 1 Euro. Diese Regelung liegt in der Federführung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.
Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien
Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch setzt der Entwurf außerdem Anreize für Investitionen von kollektiven Anlagevermögen (Fonds) in erneuerbare Energien und Infrastruktur. Dies gelingt durch die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens, womit Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden. Dies ermöglicht eine bessere Nutzung des in Investmentfonds angelegten Kapitals für Investitionen in erneuerbare Energien und den Erhalt und Aufbau der Infrastruktur.
Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich
Der Gesetzentwurf enthält zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich. Er enthält die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten, beispielsweise die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens und Erleichterungen bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige. Konkret werden mit dem geplanten Gesetz überflüssige Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen, die für eine effektive Aufsicht nicht mehr erforderlich sind, ohne aber Abstriche bei notwendigen Standards im Verbraucher- und Anlegerschutz zu machen. Die vorgesehenen Maßnahmen gehen auf Vorschläge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurück.
Umsetzung von EU-Vorgaben
Darüber hinaus setzt der Entwurf eine Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten wie den EU-Listing Act und die Vorgaben für ein europäisches Unternehmensportal um. Diese EU-Rechtsakte leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion. Ihre Umsetzung in Deutschland stärkt auch den hiesigen Finanzmarkt, erleichtert private Investitionen und trägt zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit bei.