• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

01.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundeskabinett hat heute das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (Wirtschaftsprüferordnung) vor.

Verantwortung liegt bei Abschlussprüferaufsichtsstelle

Die Aufsichtstätigkeit der derzeitigen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgrund der EU-Vorgaben in eine vom Berufsstand unabhängige und selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Die Kontinuität der bisherigen Aufsicht wird insbesondere durch eine weitestmögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen Personals gesichert. Ein Teil der Aufgaben wird auf die bestehende Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer übertragen – unter der Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Strengere berufsrechtliche Regelungen

Entsprechend den EU-Vorgaben sieht der Gesetzentwurf strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen werden insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen zulässige Erleichterungen umgesetzt. Für die vereidigten Buchprüfer wird die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.

Berufspflichtverstöße sollen effektiver sanktioniert werden

Die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren werden neu geordnet, sodass eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht wird. Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist dies jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können. Damit sind wirksame und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verstöße möglich.

Die EU-Abschlussprüferreform ist bis zum 17.06.2016 in deutsches Recht umzusetzen.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com


28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Meldung

©jat306/fotolia.com


28.04.2025

KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Steuerboard

Jan-Philipp Jansen


27.04.2025

Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 25.02.2025 (3 K 2046/23 Erb) mit den erbschaftsteuerlichen Implikationen von Umstrukturierungsmaßnahmen nach einer Unternehmensnachfolge auseinandergesetzt.

weiterlesen
Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank