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18.03.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Steigende Kraftstoffpreise belasten Verbraucher und Unternehmen spürbar. Die Bundesregierung reagiert nun mit einem Maßnahmenpaket, das mehr Transparenz an Tankstellen schaffen, den Wettbewerb stärken und überhöhten Preisen wirksamer entgegenwirken soll.

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Mit einem gesetzlichen Kraftstoffmaßnahmenpaket geht die Bundesregierung gegen überhöhte Kraftstoffpreise vor. Die militärische Eskalation im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus haben zu deutlich steigenden Kraftstoffpreisen geführt. In Deutschland sind die Preise teilweise stärker gestiegen als im europäischen Durchschnitt. Das belastet Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 17.03.2026 Umlaufverfahren ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Verlässlichkeit der Preisinformation und den Wettbewerb verbessert. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket stärkt den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt mit drei Einzelmaßnahmen:

1. Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen

Ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) sorgt künftig dafür, dass die Kraftstoffpreise an Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags angehoben werden dürfen. Preissenkungen bleiben hingegen jederzeit und beliebig oft möglich. Damit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser auf die Kraftstoffpreise verlassen und leichter unter Nutzung der bestehenden Preisvergleichs-Apps und anderer digitaler Tools preisbewusst tanken. Dies stärkt den Wettbewerb zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Stärkerer Wettbewerbsdruck von der Nachfrageseite kann überhöhten Preisen entgegenwirken.

2. Effektivere Kontrolle hoher Preise

Darüber hinaus sollen die Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich hoher Preise von marktmächtigen oder marktstarken Mineralölkonzernen gestärkt werden. Bisher müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst die Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Durch die Gesetzesänderung müssen die Unternehmen der Behörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande kommen. Das Bundeskartellamt soll zudem nicht nur gegen Unternehmen vorgehen können, die den gesamten Markt beherrschen. Auch Unternehmen, von denen lediglich einzelne Vertragspartner abhängig sind, sollen verschärft kontrolliert werden können.

3. Schnelleres und effektiveres Vorgehen nach Sektoruntersuchungen

Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, wird das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt. Solche vertieften Untersuchungen der Wettbewerbsverhältnisse ganzer Branchen sind bereits ein wichtiges Instrument, um weitreichende Wettbewerbsprobleme auf einzelnen Märkten zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs anzuordnen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr schneller möglich sein.

Nächste Schritte

Nach Beschluss des Kabinetts wurde das Kraftstoffmaßnahmenpaket nun dem Parlament zugeleitet. In Absprache mit den Fraktionen soll ein verkürztes und maximal beschleunigtes parlamentarisches Verfahren erfolgen. Damit ist ein Inkrafttreten bereits Anfang April möglich. Parallel erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin die mit internationalen Partnern beschlossene Freigabe von Teilen der nationalen Ölreserven. Damit wird den Märkten ein weiteres Signal der Stabilität gegeben.

Fazit

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung soll den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt stärken und Preissteigerungen besser nachvollziehbar machen. Gerade für KMU mit Fuhrpark, Lieferverkehr oder hohem Mobilitätsbedarf kann das mehr Planbarkeit bei Kraftstoffkosten und eine bessere Vergleichbarkeit der Preise bringen.


BMWE vom 17.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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