18.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bundesregierung beschließt AReG

Beitrag mit Bild

Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) führt zu Anpassungen im HGB, Wertpapierhandelsgesetz, Aktiengesetz und Genossenschaftsgesetz.

Die Bundesregierung hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beschlossen. Es setzt die prüfungsbezogenen Vorschriften der Abschlussprüferrichtlinie um und führt die unmittelbar anwendbare Abschlussprüferverordnung aus.

Der Regierungsentwurf sieht schwerpunktmäßig Änderungen des HGB vor, so unter anderem:

Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates

Kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB können die gemäß Abschlussprüferverordnung auf zehn Jahre begrenzte Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates durch öffentliche Ausschreibung oder Joint Audit auf 20 beziehungsweise 24 Jahre verlängern.

Gegenüber dem Referentenentwurf ergibt sich hier die Anpassung, dass diese Verlängerungsoption Kreditinstituten und Versicherungen nicht zugestanden wird. Bei diesen Unternehmen verbleibt es bei einer Höchstlaufzeit des Abschlussprüfungsmandates von zehn Jahren.

Erbringung bestimmter Leistungen durch Abschlussprüfer

Die Erbringung bestimmter Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen durch den Abschlussprüfer gegenüber einem Mandanten von öffentlichem Interesse wird unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Gegenüber dem Referentenentwurf ergibt sich allerdings die Besonderheit, dass eine Beschreibung aufgenommen wurde, wann sich Steuerberatungsleistungen „wesentlich“ und damit unzulässig auf den Abschluss auswirken (sogenannte aggressive Steuerplanung).

Zum Bestätigungsvermerk

Die im Referentenentwurf noch vorgesehene Übertragung der Anforderungen an den Bestätigungsvermerk von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf den Bestätigungsvermerk von sonstigen Unternehmen ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.

Weitere Anpassungen betreffen unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz, das Aktiengesetz und das Genossenschaftsgesetz.

(WPK vom 17.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)