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30.01.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung beschließt Aktionsplan „E-Commerce“

Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan „E-Commerce“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten zu verbessern.

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Der Aktionsplan „E-Commerce“ setzt auf ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer, nationaler und föderaler Ebene und wird damit einen entscheidenden Beitrag leisten, den Onlinehandel sicherer und fairer zu gestalten.

Nach Schätzungen der EU-Kommission sind im Jahr 2024 vier Milliarden Pakete über E-Commerce-Plattformen in die EU gelangt. Die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden haben festgestellt, dass viele der Produkte nicht den bestehenden Vorschriften zur Produktsicherheit, zum Verbraucherschutz, zu Umwelt- und Gesundheitsstandards, zu geistigen Eigentumsrechten sowie zu Zoll- und Einfuhrbestimmungen entsprechen. Wird die Einhaltung der Vorgaben nicht konsequent durchgesetzt, entstehen Wettbewerbsnachteile für rechtstreue Anbieter. Zudem werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch nicht rechtskonforme Produkte gefährdet.

Drei Säulen zum Schutz von Wettbewerb und Verbrauchern

Der Aktionsplan der Bundesregierung sieht drei Hauptsäulen zum Schutz von Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbrauchern vor:

  • Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls: Erstens soll die Marktüberwachung sowohl national als auch auf europäischer Ebene gestärkt werden. Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und in allen EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Kontrollen besser auf den Onlinehandel ausrichten. Zudem soll das EU-Zollrecht angepasst werden und die E-Commerce-Plattformen sollen künftig stärker als bislang für die von ihnen vermittelten Waren verantwortlich sein.
  • Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen: Zweitens setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die für E-Commerce-Plattformen bestehenden Pflichten nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) konsequent durchgesetzt werden. Hierzu zählt z. B. die Einhaltung des „Know your business customer“-Prinzips, nach dem Onlinehandelsplattformen nur solche Unternehmen zulassen dürfen, die zuvor Mindestangaben zur Identifizierbarkeit gemacht haben. Erfüllen die Unternehmen die Pflichten nicht, müssen die Onlinehandelsplattformen ihre Accounts sperren. Die Bundesregierung möchte zudem prüfen, ob die bestehenden Sorgfaltspflichten und Haftungsregelungen für Onlinehandelsplattformen, die nach dem DSA als sehr große E-Commerce-Plattformen eingestuft werden (ab 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern), ausreichen, um faire Wettbewerbsbedingungen und hinreichenden Verbraucherschutz sicherzustellen.
  • Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern: Drittens soll auch im Onlinehandel die Verantwortung gegenüber Umwelt sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter gestärkt werden. Die Bundesregierung setzt sich für einen hohen Schutzstandard ein, der den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht wird. Dazu zählt ein Vorgehen gegen manipulierende, irreführende und suchterzeugende Designs, Praktiken und Prozesse („Dark Patterns“ und „Addictive Designs“) und unlautere Personalisierungsmaßnahmen. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung verbessert und es sollen bestehende Vorschriften vereinfacht und konsolidiert werden.

Starkes Engagement des BMWK im Kampf gegen illegale Produkte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt sich seit Längerem umfassend für den Kampf gegen illegale Produkte auf E-Commerce-Plattformen ein. Das BMWK hat bereits im September 2024 in einem Aktionsplan E-Commerce konkrete Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der EU-Vorgaben gegenüber allen Marktteilnehmern und auch den E-Commerce-Plattformen zur Gewährleistung bzw. Herstellung des Level-Playing-Field im Binnenmarkt veröffentlicht. Der jetzige Aktionsplan der Bundesregierung konkretisiert und ergänzt die Vorschläge des BMWK. Zu den neu aufgenommenen Vorschlägen zählen u. a. verbraucherschützende Maßnahmen und die Überprüfung der Pflichten von sehr großen E-Commerce-Plattformen.

Dass die umfassenden Arbeiten des BMWK im Kampf gegen illegale Produkte auf E-Commerce-Plattformen Früchte tragen, zeigt auch das Vorgehen der Europäischen Kommission, die am 31.10.2024 gegen die chinesische Onlinehandelsplattform Temu ein förmliches Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den DSA eingeleitet hat.


BMWK vom 29.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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