• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung beschließt Änderung des Lieferkettengesetzes

05.09.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesregierung beschließt Änderung des Lieferkettengesetzes

Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll abgeschafft werden. Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – kurz Lieferkettengesetz – beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen – und damit von Bürokratie zu entlasten. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden.

Bürokratie zurückbauen, Menschrechte schützen

Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken.

Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau. Ihr Ziel ist gleichzeitig, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden.

Schutz vor Kinderarbeit, Recht auf faire Löhne, Schutz der Umwelt

Durch die Globalisierung werden viele Produkte im Ausland hergestellt. Das Lieferkettengesetz nimmt dabei die Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte in den Lieferketten in den Blick. Dazu gehören der Schutz von Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.


Bundesregierung vom 03.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


05.09.2025

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen beinhaltet.

weiterlesen
Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

Rechtsboard

Benjamin Onnis, Lena Grebe


04.09.2025

Homeoffice individualvertraglich gestalten

Die Arbeit im „Homeoffice“ ist inzwischen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags der meisten Unternehmen. Der Begriff selbst ist gesetzlich nicht definiert, sodass in der Vertragsgestaltung bisweilen zahlreiche individuelle Modelle und Regelungen existieren.

weiterlesen
Homeoffice individualvertraglich gestalten

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


04.09.2025

BFH: Kein Gebührenmultiplikator bei Gemeinschaftsanträgen

Der BFH hat klargestellt, dass das Finanzamt gegenüber mehreren Antragstellern nur eine Gebühr für eine gleichlautende verbindliche Auskunft erheben darf.

weiterlesen
BFH: Kein Gebührenmultiplikator bei Gemeinschaftsanträgen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank