• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

06.12.2023

Meldung, Steuerrecht

Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

52 Milliarden Euro sind im Jahr 2021 in Deutschland vererbt oder verschenkt worden, fünf Milliarden Euro davon in den neuen Bundesländern und Berlin, teilt die Bundesregierung mit.

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Aus einer detaillierten Auflistung über das steuerlich festgesetzte geerbte und geschenkte Vermögen in einer Antwort der Bundesregierung (20/9508) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht hervor, dass im Jahr 2021 52 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt wurden.

Die tatsächlich festgesetzte Steuer betrug demnach 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland und 0,6 Milliarden Euro in Ostdeutschland. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass aufgrund der teilweise mehrjährigen Bearbeitungszeit der Steuerveranlagungen Jahre am aktuellen Rand noch keine Aussage über die endgültige Zahl der Veranlagungen getroffen werden könne. Ferner heißt es in der Antwort: „Grundsätzlich kann die Statistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge des Berichtsjahres liefern, da Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen innerhalb der Freibeträge nicht immer veranlagt werden.“


Dt. Bundestag vom 04.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


13.03.2025

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vorstandsvergütungen in einer AG steuerrechtlich anerkannt werden, solange der Aufsichtsrat unabhängig agiert.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Steuerboard

Hardy Fischer


12.03.2025

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stellt sicher, dass die vermögensverwaltende Immobilienverwaltung steuerlich gleichbehandelt wird mit der Vermietung eigenen Grundbesitzes

weiterlesen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank