• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren

05.02.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen zu begrenzen – und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern.

Beitrag mit Bild

© Kzenon/fotolia.com

Am 2. Februar 2024 fasste der Bundesrat auf Initiative von Bayern eine Entschließung zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege und übersandte sie der Bundesregierung.

Springerpools

In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte – diese sollten gezielt unterstützt werden.

Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.

Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen

Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe – sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine Entschließung. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.


Bundesrat vom 02.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com


01.07.2025

Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Obwohl 72 % der Beschäftigten regelmäßig KI nutzen, fühlen sich nur 36 % ausreichend vorbereitet. Ein Appell an Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

weiterlesen
Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


30.06.2025

Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Die beschlossene Mindestlohnerhöhung stellt viele Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, da sie mit spürbar steigenden Lohnkosten rechnen müssen.

weiterlesen
Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank