Der Bundesrat will die Datenschutzaufsicht in Deutschland stärker koordinieren und Zuständigkeiten bündeln. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) soll Doppelprüfungen vermeiden und für eine einheitlichere Anwendung des Datenschutzrechts sorgen.
Verbindliche Beschlüsse der Datenschutzkonferenz
Die föderale Struktur mit Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene könne insbesondere bei bundesweit eingesetzten Systemen, länderübergreifend tätigen Unternehmen und Forschungsprojekten zu mehrfachen Prüfungen und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen führen, argumentiert der Bundesrat. Künftig soll deshalb die Datenschutzkonferenz gesetzlich institutionalisiert werden. Sie könnte verbindliche Mehrheitsbeschlüsse fassen und damit eine einheitlichere Rechtsanwendung fördern.
Für verbundene Unternehmen und länderübergreifende Forschungsvorhaben sieht der Entwurf zudem eine federführende Aufsichtsbehörde vor. Diese soll als zentraler Ansprechpartner fungieren. Die datenschutzrechtliche Prüfung eines Verfahrens durch eine Behörde soll darüber hinaus für andere Aufsichtsbehörden bindend sein.
Bundesregierung sieht rechtliche Risiken
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel einer einheitlicheren Auslegung und Durchsetzung des Datenschutzrechts. Teile des Entwurfs bewertet sie jedoch kritisch. Bedenken bestehen insbesondere wegen der unionsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden und des verfassungsrechtlichen Verbots einer unzulässigen Mischverwaltung von Bund und Ländern. Die Bundesregierung kündigte deshalb einen eigenen Reformvorschlag für die Datenschutzaufsicht an. Die Vorschläge des Bundesrates sollen dabei in die weiteren Überlegungen einfließen.

