07.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat will Aktienerwerb erleichtern

Beitrag mit Bild

© Wrangler/fotolia.com

Die Länder fordern Erleichterungen beim Erwerb von Aktien. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtakte hervor, die von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt worden ist.

Zur besseren Kostentransparenz bei Geldanlagen fordern die Länder, dass über sämtliche Kosten und Nebenkosten durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor Vertragsschluss informiert werden muss. Der im Entwurf enthaltene unbestimmte Rechtsbegriff „rechtzeitig“ reiche nicht aus.

Keine Produktinformationsblätter für Aktien

Außerdem wird verlangt, dass für Aktien keine Produktinformationsblätter vorgehalten werden müssen oder diese nur sehr allgemein gehalten werden. Für viele kleine und mittlere Banken sei es kaum leistbar, für die Vielzahl der an den Börsen gehandelten Aktien Produktinformationsblätter vorzuhalten. Es gebe auch keine europäischen Vorgaben, für Aktien Produktinformationsblätter vorzuhalten. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung der Vorschläge zu. Die berechtigten Informationsinteressen der Anleger müssten aber berücksichtigt werden.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank