Der Bundesrat hat am 18.12.2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt. Diese hatte der Bundestag am 27.11.2020 einstimmig beschlossen und hat dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme – u.a. zur Erhöhung der Anwaltsgebühren – umgesetzt.
In Kürze können die Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen. Der Bundesrat hat das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 passieren lassen.
Strukturelle und lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren
Die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung setzt sich zusammen aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent.
Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung
Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls linear um zehn Prozent. Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer werden an die marktüblichen Honorare angepasst, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.
Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zum nächsten Monatsersten in Kraft treten – geplant ist dies für den 01.01.2021.
(Bundesrat vom 18.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)