• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat wählt Burkhard Balz in den Bundesbank-Vorstand

26.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat wählt Burkhard Balz in den Bundesbank-Vorstand

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesrat hat am 23.03.2018 Burkhard Balz zum Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank gewählt. Damit löst Bolz Andreas Dombret ab, dessen Amtszeit nach acht Jahren Ende April ausläuft.

Burkhard Balz ist derzeit noch Mitglied des Europa-Parlaments und koordiniert dort die konservative EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss. Der 48-jährige Bankkaufmann und Jurist arbeitete vor seinem Wechsel in die Politik als Abteilungsdirektor bei der Commerzbank in Hannover.

Vorschlagsrecht liegt beim Bundesrat

Nach dem Bundesbankgesetz haben Bundesregierung und Bundesrat jeweils Vorschlagsrechte für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. In diesem Fall lag das Recht beim Bundesrat – im Einvernehmen mit der Bundesregierung und nach Anhörung der Bundesbank. Der Bundespräsident muss Burkhard Bolz nun noch als Vorstandsmitglied bestellen.

(Bundesrat vom 23.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)