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27.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat unterstützt EU-Vorhaben zur Cybersicherheit

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Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 24.11.2017 mit europäischen Plänen zum Schutz vor Hacker-Angriffen auseinandergesetzt und dabei einige Verbesserungswünsche formuliert.

Die EU-Kommission möchte Bürgerinnen und Bürger besser vor Cyberattacken schützen, deren Anzahl in der letzten Zeit rasant gestiegen ist. Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberkriminalität habe sich in den letzten fünf Jahren verfünffacht und drohe noch weiter erheblich anzuwachsen, heißt es seitens der Kommission.

Verbraucherrechte bei Sicherheitslücken von IT-Produkten stärken

In ihrer Stellungnahme bezeichnen die Länder die Sicherheit informationstechnischer Systeme als eine der aktuellen Herausforderungen. Sie begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass sich die Kommission des Themas annimmt. Dabei dürfe es aber nicht nur um technische Fragen gehen, sondern auch um die Sensibilisierung der Nutzer. Diese sollten nach Ansicht des Bundesrates auch bei der Haftung für Schäden durch IT-Produkte stärker berücksichtigt werden. Außerdem spricht er sich dafür aus, die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit Sicherheitslücken von IT-Produkten genau zu regeln. Hierzu solle die Kommission Vorschläge erarbeiten.

EU-Agentur für Cybersicherheit

Zur Stärkung der Cybersicherheitskapazität möchte die Kommission unter anderem die europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) stärken und zur EU-Agentur für Cybersicherheit ausbauen. Geplant sind außerdem ein EU-weiter Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung, der Aufbau eines Notfallmanagements sowie die Errichtung eines Europäischen Forschungs- und Kompetenzzentrums für Cybersicherheit.

(Bundesrat vom 24.11.2017 / Viola C. Didier)


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