• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat unterstützt EU-Vorhaben zur Cybersicherheit

27.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat unterstützt EU-Vorhaben zur Cybersicherheit

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 24.11.2017 mit europäischen Plänen zum Schutz vor Hacker-Angriffen auseinandergesetzt und dabei einige Verbesserungswünsche formuliert.

Die EU-Kommission möchte Bürgerinnen und Bürger besser vor Cyberattacken schützen, deren Anzahl in der letzten Zeit rasant gestiegen ist. Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberkriminalität habe sich in den letzten fünf Jahren verfünffacht und drohe noch weiter erheblich anzuwachsen, heißt es seitens der Kommission.

Verbraucherrechte bei Sicherheitslücken von IT-Produkten stärken

In ihrer Stellungnahme bezeichnen die Länder die Sicherheit informationstechnischer Systeme als eine der aktuellen Herausforderungen. Sie begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass sich die Kommission des Themas annimmt. Dabei dürfe es aber nicht nur um technische Fragen gehen, sondern auch um die Sensibilisierung der Nutzer. Diese sollten nach Ansicht des Bundesrates auch bei der Haftung für Schäden durch IT-Produkte stärker berücksichtigt werden. Außerdem spricht er sich dafür aus, die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit Sicherheitslücken von IT-Produkten genau zu regeln. Hierzu solle die Kommission Vorschläge erarbeiten.

EU-Agentur für Cybersicherheit

Zur Stärkung der Cybersicherheitskapazität möchte die Kommission unter anderem die europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) stärken und zur EU-Agentur für Cybersicherheit ausbauen. Geplant sind außerdem ein EU-weiter Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung, der Aufbau eines Notfallmanagements sowie die Errichtung eines Europäischen Forschungs- und Kompetenzzentrums für Cybersicherheit.

(Bundesrat vom 24.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)