• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat stimmt Steuerberaterplattform (StBPPV) zu

28.11.2022

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat stimmt Steuerberaterplattform (StBPPV) zu

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung – StBPPV) zugestimmt.

Beitrag mit Bild

©cienpies/123rf.com

In den Steuerberaterkanzleien nehmen der Einsatz digitaler Prozesse sowie die elektronische Kommunikation mit den Mandantinnen und Mandanten, der Finanzverwaltung, den Gerichten und anderen Institutionen mit hoher Geschwindigkeit zu. Die Mandantinnen und Mandanten der Steuerberatungskanzleien selbst nutzen ebenfalls verstärkt elektronische Verfahren und Kommunikationsmittel.

Steuerberaterplattform (StBPPV) ab 01.01.2023

Die Bundessteuerberaterkammer hat daher gem. § 86 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 157e StBerG ab dem 01.01.2023 eine Steuerberaterplattform einzurichten. Damit soll die elektronische Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Kammern und sonstigen Dritten vereinfacht und beschleunigt werden und die Digitalisierung bei Steuerberatenden und -bevollmächtigten weiterentwickelt werden.

Um diese Bereiche geht es

Die nun beschlossene Verordnung (BR-Drucks. 489/22) enthält nähere Bestimmungen zu den §§ 86c bis 86e StBerG und betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche:

In Abschnitt 1 werden Vorgaben für die Steuerberaterplattformen gemäß § 86c StBerG geregelt. Insbesondere betrifft das die Führung der Plattform einschließlich der Informationssicherheit, die Einrichtung der Nutzerkonten, die Erstregistrierung sowie die Sperrung und Löschung von Nutzerkonten.

In Abschnitt 2 sind Regelungen für die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (§§ 86d und 86e StBerG) enthalten, die u. a. Vorgaben für die Errichtung, Führung, zum Ablauf der Erstanmeldung, zum Zugang, zur Datensicherheit sowie zur Löschung enthalten.


Bundesrat vom 25.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)