25.06.2021

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat stimmt Optionsmodell zu

Beitrag mit Bild

©JulianCM/fotolia.com

Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der vom Bundestag im Mai 2021 beschlossenen Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Diese bringt u.a. das Optionsmodell für Personengesellschaften.

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erhalten künftig die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.

Stärkere Wettbewerbsfähigkeit für Personengesellschaften

Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte. Dies könne im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Globaleres Handeln durch Optionsmodell

Das Gesetz erweitert den räumlichen Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes über den Europäischen Wirtschaftsraum hinaus. Zudem soll es Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten.

(Bundesrat vom 25.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Rechtsboard

Jan Henrich


06.08.2026

Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Der BGH hat jüngst mit Beschluss vom 23.06.2026 (II ZB 12/25) klargestellt, dass das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern bei den unternehmensmitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerten des § 1 Abs. 1 DrittelbG begründet. Arbeitnehmer sind grds. ausschließlich ihrem jeweiligen Vertragsarbeitgeber zuzurechnen.

weiterlesen
Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


06.08.2026

BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen

Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen werden steuerlich ohne gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren behandelt.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht