Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der vom Bundestag im Mai 2021 beschlossenen Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Diese bringt u.a. das Optionsmodell für Personengesellschaften.
Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erhalten künftig die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.
Stärkere Wettbewerbsfähigkeit für Personengesellschaften
Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte. Dies könne im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Globaleres Handeln durch Optionsmodell
Das Gesetz erweitert den räumlichen Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes über den Europäischen Wirtschaftsraum hinaus. Zudem soll es Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten.
(Bundesrat vom 25.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)