• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Share Deals zu

07.05.2021

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Share Deals zu

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Die so genannten Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, werden erschwert: Nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 nun auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Im Fokus stehen missbräuchliche Steuergestaltungen insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen. Bei diesen werden bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert, um die Grundsteuer zu umgehen. Dies funktioniert wie folgt:

Share Deals als missbräuchliche Steuergestaltung?

Investoren kaufen nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens. Diese muss kleiner als 95 % sein. Hierdurch entstehen den Ländern erhebliche Steuerausfälle. Diese hatten in der Vergangenheit immer wieder auf das Problem im geltenden Steuerrecht hingewiesen. Zudem führt gerade in Metropolen dieses Umgehen der Grunderwerbsteuer dazu, dass Wertsteigerungen eines Grundstücks auf dem Papier zu ständigem Eigentümerwechsel führen. Die dadurch künstlich steigenden Kaufpreise tragen in der Regel die jeweiligen Mieter. Dies betrifft sowohl den Wohnungsmarkt als auch das Gewerbe.

Anteilsgrenze künftig bei 90 %

Um solche Share Deals einzudämmen, senkt der Bundestag die bisherige 95-%-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes auf 90 % ab. Zudem führt er einen neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften ein. Zudem hat er die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe findet auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen Anwendung. Die so genannte Vorbehaltsfrist verlängert sich auf 15 Jahre.

Die Kombination aus der Absenkung des Beteiligungsquorums und zahlreichen Einzelmaßnahmen setzt missbräuchlichen Gestaltungen zur Vermeidung einer Grunderwerbsteuerbelastung engere Grenzen und berücksichtigt zugleich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die in der 10-%-Grenze eine regelmäßig unbeachtliche Geringfügigkeitsgrenze sieht.

Inkrafttreten zum 1. Juli geplant

Damit das Gesetz wie geplant am 01.07.2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

(Bundesrat vom 07.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


23.04.2024

Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die am 18.04.2024 veröffentlichte Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen betreffen.

weiterlesen
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


23.04.2024

In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Die abhängig Beschäftigten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 55 Milliarden Stunden gearbeitet – 1991 waren es noch 52 Milliarden, zeigt die DIW-Studie.

weiterlesen
In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank