23.11.2018

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2018 zu

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt. Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und soll in großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Internet-Marktplätze haften für Händler

Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – z.B. Amazon oder Ebay – für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen.

Umsatzsteuerpflicht auch für ausländische Unternehmen durchsetzen

Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung für die Verschärfung.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge

Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit 1 % des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 %. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Steuerfreies Jobticket für Pendler

Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.

Eigentlich ein Jahressteuergesetz

Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetzen, u.a. zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

(Bundesrat vom 23.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcel Duplois / Katharina Pichler


27.01.2026

BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Steuerpflichtige Schenkungen können nicht nur durch Zuwendungen zwischen natürlichen Personen und/oder Stiftungen vorliegen, sondern auch bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft.

weiterlesen
BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.01.2026

BMJV legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vor

Die Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll durch moderne Verfahrensformen und größere Transparenz den Schiedsstandort Deutschland stärken.

weiterlesen
BMJV legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vor

Meldung

©Imillian/fotolia.com


27.01.2026

Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Das ArbG Offenbach hat die fristlose Kündigung eines Chefjustiziars für unwirksam erklärt, die ordentliche Kündigung jedoch wegen Pflichtverletzungen bestätigt.

weiterlesen
Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)