Die Bekämpfung von Geldwäsche wird effektiver: Der Bundesrat hat am 02.06.2017 der vom Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt.
Kern des Vorhabens ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, welches insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll. Es enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Sämtliche Register sollen dann miteinander vernetzt werden.
Inkrafttreten bereits Ende 2017 vorgesehen
Außerdem verschärft das Gesetz die Auflagen für Güterhändler sowie Glückspielanbieter und sieht schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Neu ist auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geldwäscherechtlich verpflichtet werden. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll das Gesetz bereits Ende Juni 2017 in Kraft treten.
(Bundesrat, PM vom 02.06.2017 / Viola C. Didier)