06.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat stimmt Geldwäscherichtlinie zu

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Bekämpfung von Geldwäsche wird effektiver: Der Bundesrat hat am 02.06.2017 der vom Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt.

Kern des Vorhabens ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, welches insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll. Es enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Sämtliche Register sollen dann miteinander vernetzt werden.

Inkrafttreten bereits Ende 2017 vorgesehen

Außerdem verschärft das Gesetz die Auflagen für Güterhändler sowie Glückspielanbieter und sieht schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Neu ist auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geldwäscherechtlich verpflichtet werden. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll das Gesetz bereits Ende Juni 2017 in Kraft treten.

(Bundesrat, PM vom 02.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Meldung

©Poca Wander Stock/istockphoto.com


28.11.2023

Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Etwa jedes achte Unternehmen (12 %) in Deutschland nutzt künstliche Intelligenz (KI) – am häufigsten im Controlling oder in der Finanzverwaltung.

weiterlesen
Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Meldung

©dogfella/123rf.com


27.11.2023

Zahlungen von 1,3 Mio. sind kein steuerfreies Trinkgeld

Geldgeschenke von sehr hohem Wert oder die einem Arbeitsentgelt entsprächen, sind nicht als steuerfreies Trinkgeld zu klassifizieren.

weiterlesen
Zahlungen von 1,3 Mio. sind kein steuerfreies Trinkgeld

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank