Grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung werden künftig mit einem automatischen Informationsaustausch über Konten zwischen mehreren Staaten begegnet. Der Bundesrat stimmte dem entsprechenden Gesetz in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2015 zu.
Das Gesetz dient der Anpassung an internationale Standards. Es überführt den von der OECD entwickelten Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in das deutsche Recht. Damit sind die ausgetauschten Daten eindeutig einem Steuerpflichtigen zuzuordnen und die Finanzbehörden können sie in einem Besteuerungsverfahren verwenden.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt größtenteils am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(Bundesrat/ Viola C. Didier)