• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat stimmt für Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerhinterziehung

22.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat stimmt für Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Beitrag mit Bild

Das „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze“ kommt.

Grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung werden künftig mit einem automatischen Informationsaustausch über Konten zwischen mehreren Staaten begegnet. Der Bundesrat stimmte dem entsprechenden Gesetz in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2015 zu.

Das Gesetz dient der Anpassung an internationale Standards. Es überführt den von der OECD entwickelten Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in das deutsche Recht. Damit sind die ausgetauschten Daten eindeutig einem Steuerpflichtigen zuzuordnen und die Finanzbehörden können sie in einem Besteuerungsverfahren verwenden.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt größtenteils am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Bundesrat/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank