28.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Bundesrat stimmt FISG zu

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©JulianCM/fotolia.com

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 dem Bundestagsbeschluss zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zugestimmt. Das Gesetz soll die Bilanzkontrolle verbessern und damit auch Konsequenzen aus dem Bilanzskandal beim insolventen Finanzdienstleister Wirecard ziehen.

Die Bilanzkontrolle wird künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gebündelt. Sie erhält hoheitliche Befugnisse, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem hat die BaFin künftig ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen. Sie darf die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Das derzeitige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren erfährt damit eine grundlegende Reform.

Integre Aufsicht durch FISG

Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, ist deren Beschäftigten der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Verpflichtende Rotation der Prüfer

Auch für Kapitalmarktunternehmen gilt künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren. Dies soll die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Das Gesetz weitet die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich aus. Eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Höhere Strafen

Der Bundestagsbeschluss verschärft das Bilanzstrafrecht, um eine ausreichend abschreckende Ahndung der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Gleiches gilt für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Änderungen im Börsengesetz sollen zudem die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse verbessern.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01.07.2021 in Kraft.

(Bundesrat vom 28.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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