28.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Bundesrat stimmt FISG zu

Beitrag mit Bild

©JulianCM/fotolia.com

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 dem Bundestagsbeschluss zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zugestimmt. Das Gesetz soll die Bilanzkontrolle verbessern und damit auch Konsequenzen aus dem Bilanzskandal beim insolventen Finanzdienstleister Wirecard ziehen.

Die Bilanzkontrolle wird künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gebündelt. Sie erhält hoheitliche Befugnisse, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem hat die BaFin künftig ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen. Sie darf die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Das derzeitige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren erfährt damit eine grundlegende Reform.

Integre Aufsicht durch FISG

Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, ist deren Beschäftigten der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Verpflichtende Rotation der Prüfer

Auch für Kapitalmarktunternehmen gilt künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren. Dies soll die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Das Gesetz weitet die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich aus. Eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Höhere Strafen

Der Bundestagsbeschluss verschärft das Bilanzstrafrecht, um eine ausreichend abschreckende Ahndung der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Gleiches gilt für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Änderungen im Börsengesetz sollen zudem die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse verbessern.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01.07.2021 in Kraft.

(Bundesrat vom 28.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank