• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat stärkt Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger

22.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat stärkt Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Schutz von Berufsgeheimnissen soll praktikabler werden. Der Bundesrat billigte heute das Vorhaben mit dem sperrigen Titel: Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen.

Das neue Gesetz ermöglicht Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern das Outsourcing von Dienstleistungen. Bislang standen dem das geltende Berufsrecht und der strafrechtliche Schutz von Berufsgeheimnissen in § 203 StGB entgegen. Damit riskierte derjenige, der sich externer Unterstützung etwa durch Reinigungskräfte oder Wartungsdienste bediente, einen Verstoß gegen das Berufsrecht bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Outsourcing von Dienstleistungen wird möglich

Die nunmehr beschlossene Neufassung des § 203 StGB regelt die Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe und das Zugänglichmachen von Geheimnissen an mitwirkende Personen – Angestellte und externe Dienstleister – möglich ist. In ähnlicher Weise hat der Bundestag auch das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe angepasst.

Einbezogene Personen zur Geheimhaltung verpflichtet

Künftig machen sich alle Personen, die an der Berufsausübung mitwirken, strafbar, wenn sie ein Berufsgeheimnis offenbaren, das ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Darüber hinaus müssen die Berufsgeheimnisträger dafür Sorge tragen, dass die einbezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

(Bundesrat vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht