Der Bundesrat hat sich kritisch zu einem Richtlinienvorschlag geäußert, mit dem die EU Betrug und Fälschung im elektronischen Zahlungsverkehr und mit virtuellen Währungen wirksamer bekämpfen will – sowohl präventiv als auch in der Strafverfolgung.
Der Vorschlag der EU enthält neue Straftatbestände im Bereich der Cyberkriminalität, Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und Vorgaben zu den gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Strafjustizbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen intensiver grenzüberschreitend zusammenarbeiten.
EU hat im Strafrecht nur begrenzte Kompetenzen
Der Bundesrat betont, dass das Strafrecht ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich ist. Europaweite Regelungen müssten vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden – die EU dürfe von ihren eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich nur äußerst behutsam Gebrauch machen. Die Länder weisen darauf hin, dass grenzüberschreitende Aspekte allein keine weitreichenden Harmonisierungen der Strafrechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten rechtfertigen.
Auf rechtsstaatliche Konturen achten
Sie warnen davor, den Begriff der virtuellen Währung pauschal in den Strafrechtsschutz einzubeziehen. In der Praxis hätten sich bisher keine Strafbarkeitslücken gezeigt, die ein gesetzgeberisches Handeln erforderten. Bedenken äußert der Bundesrat auch gegen einige Formulierungen des Richtlinienvorschlags, die seiner Ansicht nach rechtsstaatliche Konturen bislang vermissen lassen. Er kritisiert zudem den bürokratischen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden bei den geplanten Statistikpflichten.
Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.
(Bundesrat vom 03.11.2017 / Viola C. Didier)