• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat kritisiert EU-Pläne gegen Cyberkriminalität

03.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat kritisiert EU-Pläne gegen Cyberkriminalität

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich kritisch zu einem Richtlinienvorschlag geäußert, mit dem die EU Betrug und Fälschung im elektronischen Zahlungsverkehr und mit virtuellen Währungen wirksamer bekämpfen will – sowohl präventiv als auch in der Strafverfolgung.

Der Vorschlag der EU enthält neue Straftatbestände im Bereich der Cyberkriminalität, Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und Vorgaben zu den gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Strafjustizbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen intensiver grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

EU hat im Strafrecht nur begrenzte Kompetenzen

Der Bundesrat betont, dass das Strafrecht ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich ist. Europaweite Regelungen müssten vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden – die EU dürfe von ihren eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich nur äußerst behutsam Gebrauch machen. Die Länder weisen darauf hin, dass grenzüberschreitende Aspekte allein keine weitreichenden Harmonisierungen der Strafrechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten rechtfertigen.

Auf rechtsstaatliche Konturen achten

Sie warnen davor, den Begriff der virtuellen Währung pauschal in den Strafrechtsschutz einzubeziehen. In der Praxis hätten sich bisher keine Strafbarkeitslücken gezeigt, die ein gesetzgeberisches Handeln erforderten. Bedenken äußert der Bundesrat auch gegen einige Formulierungen des Richtlinienvorschlags, die seiner Ansicht nach rechtsstaatliche Konturen bislang vermissen lassen. Er kritisiert zudem den bürokratischen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden bei den geplanten Statistikpflichten.

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.

(Bundesrat vom 03.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht