15.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat hat Fragen zur Insolvenzreform

Beitrag mit Bild

Der Bundesgerichtshof hatte vor fünf Monaten Konstrukte gekippt, mit denen bestimmte Privilegierung im Finanzsektor möglich war.

Der Bundesrat hat Zweifel an der Sicherheit langfristiger Energielieferverträge im Fall einer Umsetzung des Gesetzentwurfs (18/9983) der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung.

Nachdem vor fünf Monaten der Bundesgerichtshof eine Privilegierung bestimmter Finanzmarktkonstrukte im Insolvenzfall gekippt hatte. Brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung ein. Die Neuregelung soll erklärtermaßen Risiken aus dem Urteil auf die Finanzmarktstabilität beseitigen. Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf der Gefahr vorbeugen, dass bei der Insolvenz von Strom- und Gaslieferanten ähnlich gravierende Folgen für Energieversorgungsunternehmen auftreten.

Definition von noch ausstehenden Leistungen, Lieferungen und Zahlungen

Wie die Bundesregierung nun in einer Unterrichtung (18/10263) dem Bundestag mitteilte, hat der Bundesrat Bedenken geäußert, ob dies in dem Gesetzentwurf „hinreichend klar“ geregelt ist. In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dies zu prüfen. Zudem solle im Gesetzgebungsverfahren die Einbeziehung von noch ausstehenden Leistungen, Lieferungen, Zahlungen sowie fälligen Zinsen in die Insolvenzmasse klar festgeschrieben werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, beides zu prüfen.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


19.03.2026

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Die neue Rechtsform EU Inc. soll Unternehmen in Europa schneller, digitaler, günstiger und grenzüberschreitend einfacher wachsen lassen.

weiterlesen
EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)