15.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat hat Fragen zur Insolvenzreform

Beitrag mit Bild

Der Bundesgerichtshof hatte vor fünf Monaten Konstrukte gekippt, mit denen bestimmte Privilegierung im Finanzsektor möglich war.

Der Bundesrat hat Zweifel an der Sicherheit langfristiger Energielieferverträge im Fall einer Umsetzung des Gesetzentwurfs (18/9983) der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung.

Nachdem vor fünf Monaten der Bundesgerichtshof eine Privilegierung bestimmter Finanzmarktkonstrukte im Insolvenzfall gekippt hatte. Brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung ein. Die Neuregelung soll erklärtermaßen Risiken aus dem Urteil auf die Finanzmarktstabilität beseitigen. Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf der Gefahr vorbeugen, dass bei der Insolvenz von Strom- und Gaslieferanten ähnlich gravierende Folgen für Energieversorgungsunternehmen auftreten.

Definition von noch ausstehenden Leistungen, Lieferungen und Zahlungen

Wie die Bundesregierung nun in einer Unterrichtung (18/10263) dem Bundestag mitteilte, hat der Bundesrat Bedenken geäußert, ob dies in dem Gesetzentwurf „hinreichend klar“ geregelt ist. In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dies zu prüfen. Zudem solle im Gesetzgebungsverfahren die Einbeziehung von noch ausstehenden Leistungen, Lieferungen, Zahlungen sowie fälligen Zinsen in die Insolvenzmasse klar festgeschrieben werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, beides zu prüfen.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


03.09.2026

EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Der EuGH zieht eine klare Grenze zwischen berechtigter Unternehmenstransparenz und dem Schutz von personenbezogenen Aktionärsdaten.

weiterlesen
EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Meldung

© nmann77/fotolia.com


03.09.2026

Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Mit dem am 02.09.2026 beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Wachstumspotenzial langfristig gestärkt werden.

weiterlesen
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Steuerboard

Maximilian Moormann


03.09.2026

Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) erneut eine Grundsatzentscheidung zum Familienheimprivileg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gefällt.

weiterlesen
Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht