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27.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat gegen zweistufiges EU-Einlagensicherungssystem

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©JulianCM/fotolia.com

Die Länder haben erhebliche Bedenken gegen den neuen Vorschlag der EU-Kommission für ein gemeinsames Einlagensicherungssystem (Edis). Auch das nunmehr geplante zweistufige Vorgehen bedeute faktisch eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherung in voller Höhe.

Die Robustheit der Banken in den Mitgliedstaaten ist noch immer zu unterschiedlich, um mit der Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu beginnen, warnt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24.11.2017 zur Kommissions-Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion. Vor nächsten Überlegungen in Sachen Edis sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur Risikoreduzierung in den Banken konsequent ergriffen und notleidende Kredite in den Bankenbilanzen abgebaut werden. Die primäre Verantwortung dabei trügen die Mitgliedstaaten und die Banken selbst.

Keine Probleme in Deutschland

Darüber hinaus betonen die Länder, dass es in Deutschland derzeit keine Anzeichen für ein systemweites Problem durch notleidende Kredite gebe. Hierzu hätten nicht zuletzt die hohen Kreditvergabestandards des deutschen Bankensektors mit seiner Vielzahl an kleinen und mittelständischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken beigetragen. Dies müsse im Hinblick auf neue regulatorische Maßnahmen zum Abbau fauler Kredite berücksichtigt werden. Unnötige bürokratische Belastungen seien zu vermeiden. Sie würden allenfalls die Kreditvergabekapazität solider Banken einschränken. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Kommission.

Deckung der Verluste erst in einem zweiten Schritt

Nach der von der EU-Kommission beabsichtigten zweistufigen Einführung des Sicherungssystems soll Edis erst einmal dafür genutzt werden, die Liquidität der bereits bestehenden nationalen Sicherungssysteme sicherzustellen. Die Gelder wären zurückzuzahlen. Erst in der zweiten Phase könnten über Edis auch die Bankenverluste auf nationaler Ebene gedeckt werden. Voraussetzung soll allerdings sein, dass bis dahin die Zahl fauler Kredite und anderer Risiken in Europas Bankbilanzen deutlich zurück gegangen ist. Mit dem neuen Vorschlag verfolgt die EU-Kommission die Absicht, die geplante Bankenunion bis 2019 voranzutreiben.

(Bundesrat, Mitteilung vom 24.11.2017 / Viola C. Didier)


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