28.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Beitrag mit Bild

Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter: Für noch nicht ausreichend hält der Bundesrat die geplanten Sonderregeln für die Presse.

Der Bundesrat hat sich kritisch mit den Plänen der Bundesregierung zur Novellierung des Wettbewerbsrechts auseinandergesetzt. Dabei fordert er Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen.

Mit der 9. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen möchte die Bundesregierung die Wettbewerbspolitik an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anpassen. Dabei weitet sie unter anderem die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts auch auf sogenannte Startups aus. Da deren Umsätze einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten, unterliegt die Übernahme von Startups durch große Unternehmen bislang noch nicht der Kontrolle der Kartellbehörden. Dies soll sich nun ändern. Denn die Geschäftsideen junger, innovativer Unternehmen können durchaus hohes Marktpotential und große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Ausnahmen für Presseverlage

Darüber hinaus erleichtert die GWB-Novelle Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich, indem sie sie vom Kartellverbot ausnimmt. Presseverlage sollen dadurch wirtschaftlich gestärkt werden, um im Wettbewerb mit anderen Medien zu bestehen.

Mehr Rechte für Kartellgeschädigte

Verbesserungen sind auch für Schadensersatzklagen von Verbrauchern und Unternehmen geplant. Diese sollen Schäden durch Kartellrechtsverstöße leichter gerichtlich durchsetzen können. Der Entwurf erleichtert den Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und verlängert Verjährungsfristen. Zudem stellt die geplante Gesetzesänderung sicher, dass Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Kartellbeteiligte sollen sich nicht mehr durch Umstrukturierung ihrer Haftung entziehen können.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

(Bundesrat vom 25.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank