14.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat für zukunftsfeste Mitbestimmung

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Der Bundesrat hält die Mitbestimmung der Arbeitnehmer für einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft der Zukunft. Sie schafft Identifikation mit dem Betrieb und Motivation.

Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmern, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten die Länder Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb eine entsprechende Entschließung gefasst.

In der Entschließung des Bundesrates vom 10.02.2017 spricht er sich insbesondere für die Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs aus und fordert die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mitbestimmung auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte umfasst und damit den betrieblichen Realitäten entspricht.

Stärkung der Sozialpartnerschaft wegen Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft vergrößere den Anteil der Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Verhältnissen, heißt es in der Entschließung. Dieser grundlegende Wandel der Arbeitswelt erfordere eine starke Sozialpartnerschaft, um erfolgreich und für alle gewinnbringend vollzogen zu werden.

Anerkennung neuer Arbeitsmodelle

Außerdem verweisen die Länder auf die zunehmende Entgrenzung der Arbeit. So finde Arbeit immer häufiger außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlichen Arbeitsortes statt. Dies sei von den Beschäftigten und Unternehmen auch gewünscht. Dementsprechend müsse Arbeit als solche aber auch anerkannt und vergütet werden.

Nationale und europäische Schlupflöcher schließen

Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, zu verhindern, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften dem deutschen Mitbestimmungsrecht entziehen. Sie solle bestehende Gesetzeslücken schließen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass keine Umgehungstatbestände geschaffen werden.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

(BR vom 10.02.2017 / Viola C. Didier)


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