02.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat für Entlastung der Sozialgerichte

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Der Bundesrat möchte die Verfahren der Sozialgerichte beschleunigen, um insbesondere die hohen Fallzahlen bei den Hartz-IV-Klagen schneller abzubauen. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag Vereinfachungen vor allem im Prozessrecht vor.

Künftig sollen in den Sozialgerichten mehr Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Beisitzer entscheiden, so wie dies bereits in verwaltungs- oder finanzgerichtlichen Verfahren möglich ist. Klägerinnen und Kläger sollen künftig selbst bestimmen können, in welchem Umfang die Sozialgerichte behördliche Verwaltungsakte überprüfen.

Beschluss statt Urteil

Vereinfachungen will der Bundesrat auch im Berufungsverfahren erreichen: Die Landessozialgerichte sollen künftig über eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung entscheiden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Berufungsgerichte ihren Beschluss einstimmig fällen. Auch dies ist Finanz- und Zivilgerichten derzeit schon möglich.

Erneuter Versuch

Der Gesetzentwurf entspricht wortgleich einer bereits 2016 beschlossenen Bundesratsinitiative (184/16 (B)), die der Deutsche Bundestag vor der Wahl nicht mehr abschließend beraten hatte und die daher der Diskontinuität unterfiel. Der Bundesrat startet nun einen neuen Versuch.

Wie es weitergeht

Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem neuen Bundestag zur Entscheidung vor.

(Bundesrat vom 02.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


06.10.2026

Wie Unternehmen im zweiten Jahr nach ESRS berichten

Deutsche Börsenunternehmen richten ihr Nachhaltigkeitsreporting zunehmend konsequent an den europäischen ESRS-Vorgaben aus.

weiterlesen
Wie Unternehmen im zweiten Jahr nach ESRS berichten

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.10.2026

Nachzahlungszinsen bei Steuern werden erhöht

Mit dem JStG 2026 kommen auf Steuerpflichtige mehrere Änderungen zu. Besonders spürbar dürfte die Verdopplung der Nachzahlungszinsen sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Steuern werden erhöht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht