• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat erörtert europaweite Altersvorsorge

06.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat erörtert europaweite Altersvorsorge

Bundesrat erörtert europaweite Altersvorsorge

©dp@pic/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich ausführlich mit einem EU-Vorschlag für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt (PanEuropean Pension Produkt – PEPP) auseinandergesetzt. Brüssel möchte die private Altersvorsorge attraktiver machen und gleichzeitig den Kapitalmarkt in diesem Bereich ankurbeln.

PEPPs sollen eine Ergänzung zu den nationalen Angeboten darstellen. Ziel ist es, ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches und kostengünstiges Vorsorgeprodukt zu schaffen, das bei einem Umzug in ein anderes europäisches Land mitgenommen werden kann. Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat zwar dieses Ziel der EU-Verordnung, zur konkreten Ausgestaltung und praktischen Umsetzung äußert er jedoch zahlreiche Bedenken. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Anwendung des nationalen Vertragsrechts, zur Klärung von Streitigkeiten und zur Aufsicht. In über 30 Anmerkungen zeigen die Länder Verbesserungsbedarf auf.

Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher

So warnen die Länder vor der Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einem PEPP ungeprüft vertrauen, weil sie es für ein genormtes Standardprodukt halten. Die verschiedenen Produkte seien aber zwangsläufig nicht für alle Betroffenen geeignet. Der Bundesrat bemängelt, dass viele wichtige verbraucherpolitische Aspekte in der Verordnung nicht ausreichend geregelt sind. Die Bundesregierung solle diese im EU-Gesetzgebungsverfahren aufgreifen.

Bundesrat fordert ausreichende Insolvenzsicherung

Erforderlich sei ein Mindestmaß an Vorgaben zur vertragsrechtlichen Gestaltung sowie eine ausreichende Insolvenzsicherung. Wichtiges Merkmal für ein förderfähiges privates Vorsorgeprodukt ist eine lebenslange Auszahlung der Leistung, betonen die Länder. Bei anderen Modalitäten – zum Beispiel einer einmaligen Auszahlung – bestehe die Gefahr, dass das Kapital vorzeitig aufgebraucht wird. Außerdem fordert der Bundesrat, dass zumindest der Erhalt der eingezahlten Beiträge und der staatlichen Förderung garantiert wird – auch bei einem Wechsel des Anbieters. Eine der Riester-Förderung vergleichbare Förderung der PEPP-Produkte lehnt er ab.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese sie bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene berücksichtigen kann.

(Bundesrat vom 03.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Umsatzsteuer, UStG
©skywalk154/fotolia.com


23.03.2023

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH sieht die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft als unionsrechtskonform an.

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht
IFRS, Financial reporting standards
©adrian_ilie825/fotolia.com


23.03.2023

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Der IASB hat den Änderungsentwurf ED/2023/2 veröffentlicht. Es werden darin Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen.

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App