• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld

14.03.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld

Die coronabedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30.06.2022 fort: Am 11.03.2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz sofort in Kraft treten.

Beitrag mit Bild

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Längere Bezugsdauer – vereinfachter Zugang: Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds erhöht sich auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30.06.2022 gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum 31.03.2022 befristet.

Kurzarbeitergeld sichert stabile Beschäftigung

Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt allgemein deutlich verbessert haben, gebe es noch Branchen, die nach wie vor unter der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen litten, heißt es in der amtlichen Begründung. Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregeln will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert, Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden sowie Einkommensverluste für bereits lange von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte abgemildert werden.

Ergänzungen im Bundestagsverfahren

Der ursprüngliche Fraktionsentwurf wurde während der Bundestagsberatungen um zahlreiche detaillierte Regelungen zu den digitalen Pflegeanwendungen im Elften Sozialgesetzbuch ergänzt. Weitere Änderungen betreffen die Durchführung von Verfahren im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sowie die Verlängerung der Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten bis 31.12.2022.

Bundesrat für vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die aktuell zumindest noch hälftige pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zum 31.03.2022 vollständig ausläuft.

Die gesetzliche vorgesehene Verknüpfung der künftigen Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen mit einer Qualifizierungsmaßnahme stellt aus Sicht des Bundesrates für viele Betriebe keine praktikable Alternative zur Beschäftigungssicherung in der gegenwärtigen Lage dar.

Bundeszuschuss zum Ausgleich der Mehrausgaben

Um die Stabilität der Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden, bedürfe es weiterhin eines Bundeszuschusses: Dieser muss die Mehrausgaben der verlängerten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld ausgleichen, fordert der Bundesrat in seiner Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.


Bundesrat vom 11.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


13.06.2025

„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Das geplante Investitionspaket der Bundesregierung setzt wichtige Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig drohen Ländern und Kommunen massive Steuerausfälle.

weiterlesen
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Meldung

©fotomek/fotolia.com


13.06.2025

Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Gerade die Generation Z ist bereit, für mehr mentale Gesundheit finanzielle Abstriche zu machen – wer Talente binden will, soll laut Studie Gehalt erhöhen und Stress reduzieren.

weiterlesen
Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


12.06.2025

DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

In seinem aktuellen Urteil befasst sich der BFH mit der richtigen Klageart und die strikte Einhaltung der Klagefrist bei DSGVO-Anfragen.

weiterlesen
DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank