Faule Immobilienkredite können Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. Um dies in Deutschland zu verhindern, hat der Bundesrat heute, am 12. Mai 2017, das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz gebilligt.
Künftig erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse, um gezielt mögliche Gefahren in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Außerdem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.
Erleichterungen bei der Kreditvergabe
Darüber hinaus soll das Gesetz die Rechtsunsicherheiten beseitigen, die im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Anfang 2016 entstanden sind und die zu einer eingeschränkten Kreditvergabe für junge Familien und Senioren geführt hatte.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Länderinitiative bereits vergangenes Jahr in den Bundesrat eingebracht
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf wird derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten (BR-Drs. 578/16).
Fragen der Rechtssicherheit weiter klärungsbedürftig
In einer Entschließung vom 12. Mai 2017 begrüßt der Bundesrat, dass das Finanzaufsichtsergänzungsgesetz teilweise auch Verbesserungsvorschläge aus der Länderinitiative aufgreift. Er äußert deshalb die Erwartung, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten wieder verbessert, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden. Zugleich erneuert er seine Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere für ältere Menschen und junge Familien. Eine entsprechende Verordnung zur Klärung noch unbestimmter Rechtsbegriffe solle deshalb rasch und in enger Abstimmung mit den Ländern vorgelegt werden. Diese müsse auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen lösen.
(Bundesrat vom 12.05.2017/ Viola C. Didier)