30.03.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat billigt Gesetz zur Frauenquote

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Der Betrieb

Die Frauenquote ist beschlossen und wird zum 1. Januar 2016 in den Führungsetagen großer Unternehmen einführt. Der Bundesrat billigte am 27. März 2015 das Gesetz, das nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt wird.

Die Quote findet im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen – dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland – ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Flexiquote für mittelgroße Unternehmen

Die ca. 3.500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sog. Flexiquote).

Neuregelung für öffentlichen Dienst

Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes werden novelliert: Sie spiegeln die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen wider.

(Bundesrat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Urteil
©Marco2811/fotolia.com


09.06.2023

Kein Anspruch auf plattdeutsche Bescheide

Es gibt keinen Anspruch auf Erteilung eines Bescheides in platt- bzw. niederdeutscher Sprache oder Erhalt einer Übersetzung in diese Sprache.

Kein Anspruch auf plattdeutsche Bescheide

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App