30.03.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat billigt Gesetz zur Frauenquote

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Frauenquote ist beschlossen und wird zum 1. Januar 2016 in den Führungsetagen großer Unternehmen einführt. Der Bundesrat billigte am 27. März 2015 das Gesetz, das nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt wird.

Die Quote findet im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen – dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland – ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Flexiquote für mittelgroße Unternehmen

Die ca. 3.500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sog. Flexiquote).

Neuregelung für öffentlichen Dienst

Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes werden novelliert: Sie spiegeln die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen wider.

(Bundesrat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)