• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat billigt Ausweitung der Online-Beglaubigung

08.07.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat billigt Ausweitung der Online-Beglaubigung

Der Bundesrat hat die ergänzenden Regeln zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie gebilligt. Das Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen aus.

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Die bisherige Beschränkung von Online-Beglaubigungen auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbHs oder Aktiengesellschaften entfällt künftig. Zudem erstreckt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Es sieht vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden kann.

Online-Beglaubigung nach der EU-Digitalisierungsrichtlinie

Das eigentliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im vergangenen Jahr durchlaufen. Der Bundesrat hatte es am 25.06.2021 gebilligt. Es tritt größtenteils zum 01.08.2022 in Kraft. Das jetzt vorliegende Gesetz geht über die europäischen Vorgaben hinaus.

Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor.

Gestaffeltes Inkrafttreten

Das Gesetz kann jetzt teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, zu großen Teilen am 01.08.2022 und teilweise erst am 01.08.2023 in Kraft treten.


Bundesrat vom 08.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank