14.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat bestätigt Erbschaftsteuerreform

Beitrag mit Bild

Die Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Der Bundesrat folgte diesem Votum.

Der Bundesrat hat heute, am 14.10.2016, der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht.

Firmenerben sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.

Einigkeit in allen Punkten

Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen. Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden. Damit soll die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien.

Ein langwieriges Reformvorhaben ist abgeschlossen

Mit der Zustimmung des Bundesrates findet ein längeres parlamentarisches Verfahren seinen Abschluss: Ende 2014 hatte das BVerfG die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden (BVerfG, Urt. v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12). Im September 2015 hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später als Gesetz beschloss. Am 08.07.2016 riefen die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen. Die Vermittler formulierten am 21.09.2016 einen Einigungsvorschlag, den der Bundestag eine Woche später bestätigte.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten.

(Bundesregierung und Bundesrat vom 14.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Sponsored News


08.06.2026

SEC will Klimaberichterstattung kippen

Die SEC will ihre Klimaberichtspflichten vollständig zurücknehmen, weil sie negative Auswirkungen auf den Kapitalmarkt befürchtet.

weiterlesen
SEC will Klimaberichterstattung kippen

Meldung

nialowwa/123rf.com


08.06.2026

Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Der Kündigungsreport zeigt, dass Entlassungen oft sehr kurz und aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend respektvoll, nachvollziehbar oder fair ablaufen.

weiterlesen
Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht