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18.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat: Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt

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Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab dem 01.01.2018 von derzeit 18,7 auf 18,6 %. Der Bundesrat stimmte am 15.12.2017 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung zu. Die Beitragssatzanpassung kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 01.01.2018 von 24,8 auf 24,7 %.

Rücklage übersteigt Ausgaben

Die Absenkung der Beiträge ist möglich, weil die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2017 geschätzt 32,9 Milliarden Euro beträgt. Nach den Vorgaben des Sechsten Sozialgesetzbuches wird der Beitragssatz zur Rente gesenkt, wenn diese Rücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liegt sie bei 1,59 Monatsausgaben.

(Bundesrat vom 15.12.2017 / Viola C. Didier)


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