• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat: Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt

18.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat: Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab dem 01.01.2018 von derzeit 18,7 auf 18,6 %. Der Bundesrat stimmte am 15.12.2017 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung zu. Die Beitragssatzanpassung kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 01.01.2018 von 24,8 auf 24,7 %.

Rücklage übersteigt Ausgaben

Die Absenkung der Beiträge ist möglich, weil die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2017 geschätzt 32,9 Milliarden Euro beträgt. Nach den Vorgaben des Sechsten Sozialgesetzbuches wird der Beitragssatz zur Rente gesenkt, wenn diese Rücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liegt sie bei 1,59 Monatsausgaben.

(Bundesrat vom 15.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank