• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat äußert sich zu Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz

20.04.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat äußert sich zu Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz

Beitrag mit Bild

©monropic /fotolia.com

Aus Sicht des Bundesrats ist der Gesetzentwurf zum Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz zustimmungspflichtig. Er stellt darüber hinaus fest, dass mit dem Gesetzentwurf Anpassungen aufgrund der europaweiten Einführung des Paneuropäischen Privaten Pensionsproduktes (PEPP) erfolgen.

Auf den Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften (19/27410) geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/28403) vorgelegt hat.

Kritik am Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz

Aus Sicht des Bundesrats ist der Gesetzentwurf zustimmungspflichtig. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass mit dem Gesetzentwurf Anpassungen aufgrund der europaweiten Einführung des Paneuropäischen Privaten Pensionsproduktes (PEPP) erfolgen. Die PEPP-Verordnung sei ein Bekenntnis für ein wettbewerbsfähiges kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt. In Deutschland bedürfe es einer Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dieses Ziel umsetzt und unter anderem Änderungen der Produktvorgaben beinhaltet, um einen höheren Aktienanteil und so auch Erträge im Nullzinsumfeld zu ermöglichen. Zudem solle ein Standardprodukt geschaffen werden, das die Sparer bei verschiedenen Anbietern abschließen können. Die staatliche Förderung soll vereinfacht werden und der Zugang zum Produkt erleichtert.

Streit um Zustimmungsbedürftigkeit

Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Entgegnung der Auffassung des Bundesrats zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzentwurfs, sie hält diese nicht für zutreffend. Die Anregungen zu einem kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukt werde sie prüfen, allerdings sei eine Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Gesetzentwurfs zu einem Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz nicht möglich.

(Dt. Bundestag vom 16.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht