• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat äußert sich zu Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz

20.04.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat äußert sich zu Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz

Beitrag mit Bild

©monropic /fotolia.com

Aus Sicht des Bundesrats ist der Gesetzentwurf zum Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz zustimmungspflichtig. Er stellt darüber hinaus fest, dass mit dem Gesetzentwurf Anpassungen aufgrund der europaweiten Einführung des Paneuropäischen Privaten Pensionsproduktes (PEPP) erfolgen.

Auf den Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften (19/27410) geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/28403) vorgelegt hat.

Kritik am Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz

Aus Sicht des Bundesrats ist der Gesetzentwurf zustimmungspflichtig. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass mit dem Gesetzentwurf Anpassungen aufgrund der europaweiten Einführung des Paneuropäischen Privaten Pensionsproduktes (PEPP) erfolgen. Die PEPP-Verordnung sei ein Bekenntnis für ein wettbewerbsfähiges kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt. In Deutschland bedürfe es einer Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dieses Ziel umsetzt und unter anderem Änderungen der Produktvorgaben beinhaltet, um einen höheren Aktienanteil und so auch Erträge im Nullzinsumfeld zu ermöglichen. Zudem solle ein Standardprodukt geschaffen werden, das die Sparer bei verschiedenen Anbietern abschließen können. Die staatliche Förderung soll vereinfacht werden und der Zugang zum Produkt erleichtert.

Streit um Zustimmungsbedürftigkeit

Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Entgegnung der Auffassung des Bundesrats zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzentwurfs, sie hält diese nicht für zutreffend. Die Anregungen zu einem kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukt werde sie prüfen, allerdings sei eine Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Gesetzentwurfs zu einem Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz nicht möglich.

(Dt. Bundestag vom 16.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©GregBrave/fotolia.com


09.03.2026

Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Zwar steigt der Anteil weiblicher Unternehmensleitungen wieder leicht, gleichzeitig sinkt der Frauenanteil über alle Führungsebenen hinweg, zeigt eine aktuelle KfW-Untersuchung.

weiterlesen
Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Meldung

Der Betrieb


09.03.2026

Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Mit dem Entwurf des IDW ES 107 reagiert das IDW auf die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeitsinformationen in der Unternehmensberichterstattung.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)