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21.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat: Änderungsbedarf am Verbandssanktionengesetz

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©Yingko/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich am 18.09.2020 ausführlich mit dem Vorhaben der Bundesregierung befasst, durch das geplante Verbandssanktionengesetz die Wirtschaftskriminalität wirksamer zu bekämpfen und das Vertrauen in die Integrität der Wirtschaft zu stärken.

Die ursprünglich von zwei Fachausschüssen vorgeschlagene Generalablehnung des Regierungsentwurfs  des „Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ fand nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum. Stattdessen weist der Bundesrat aber in seiner ausführlichen Stellungnahme am vergangenen Freitag auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf an verschiedenen Passagen des Regierungsentwurfs hin.

KMU durch Verbandssanktionengesetz nicht überfordern

Die Länder bitten die Bundesregierung nun um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten und Sanktionen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verhältnismäßig ausgestaltet sind. Gerade an kleine Unternehmen sollten deutlich weniger hohe Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten gestellt werden. Zu denken sei zudem auch an die Bürokratievereinfachung.

Überlastung der Justiz vermeiden

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den verfahrensrechtlichen Teil des Entwurfs grundsätzlich zu überarbeiten. Ziel sollte es sein, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten. Hierdurch sollte man insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorbeugen.

Verbandssanktionengesetz: Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Verbandssanktionengesetz die Haftung von Unternehmenskonzernen regeln. Erstmals wird damit eine eigenständige Grundlage für die Sanktionierung rechtswidriger Handlungen von nationalen und multinationalen Konzernen eingeführt.

Strafverfolgung nach dem Legalitätsprinzip

Die Strafverfolgung soll künftig dem Legalitätsprinzip unterliegen – also von Amts wegen eingeleitet werden. Behörden und Gerichten soll dafür ein „ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand gegeben werden“. So steht es in der Entwurfsbegründung der Bundesregierung. Geplant sind u.a. drastisch höhere Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro und ein Sanktionsregister.

Compliance-Maßnahmen der Konzerne

Zugleich möchte die Bundesregierung Compliance-Maßnahmen fördern. Unternehmen sollen mit internen Untersuchungen selbst dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

(Bundesrat vom 18.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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