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31.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundeskartellamt gibt Erwerb von Coop durch Rewe frei

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Das Bundeskartellamt hat im Fusionsfall Rewe/Coop inhaltlich die gleiche Prüfung durchgeführt wie im Fusionsfall Edeka/Tengelmann.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des norddeutschen Lebensmitteleinzelhändlers Coop eG, Kiel, durch die REWE Markt GmbH, Köln, unter Auflagen freigegeben. Wettbewerbsprobleme wurden dabei bereits im Vorfeld beseitigt.

Coop betreibt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg rund 200 Filialen unter der Marke Sky. 2015 erzielte die Coop einen Umsatz von 1,23 Mrd. Euro. Rewe ist der zweitgrößte Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland. Ihr Umsatz betrug im Jahr 2015 ca. 36 Mrd. Euro. Der Rewe-Konzern verfügt bundesweit über ca. 6.000 Filialen. Rewe plant mindestens 55 % an der Supermärkte Nord Vertriebs GmbH & Co. KG i.G., Kiel zu erwerben, in die die Standorte der Coop eingebracht werden.

Beseitigung von Wettbewerbsproblemen im Vorfeld

„Wir haben uns alle relevanten Regionen genau angesehen und bewertet, ob auch nach einer Übernahme für die Verbraucher vor Ort noch genügend Auswahlmöglichkeiten existieren würden“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „In acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken hätte die Übernahme der Coop Filialen durch Rewe zu einer Behinderung des Wettbewerbs geführt. Zur Beseitigung dieser Wettbewerbsprobleme haben Rewe und Coop bereits während des laufenden Verfahrens elf Filialen aus den betroffenen Regionalmärkten an die wettbewerblich unabhängige, mittelständische Bartels Langness-Gruppe verkauft.“

Keine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs

Das Bundeskartellamt hat im Fusionsfall Rewe/Coop inhaltlich die gleiche Prüfung durchgeführt wie im Fusionsfall Edeka/Tengelmann. Auf den Beschaffungsmärkten – im Verhältnis der Händler zu ihren Lieferanten – kommt es nach Auffassung des BKartA durch die Übernahme von Coop durch REWE nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Maßgeblich hierfür war u.a. die Tatsache, dass das eigenständige Beschaffungsvolumen von Coop lediglich einem Anteil von unter 0,5 % am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels entspricht. Rewe und Coop sind bereits seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop 65-70 % seiner Waren beschafft. Insoweit war Coop auf der Beschaffungsseite schon in der Vergangenheit nicht als unabhängiger Wettbewerber von Rewe zu sehen, der eine echte Ausweichalternative für die Lieferanten dargestellt hätte.

(BKartA, PM vom 28.10.2016 / Viola C. Didier)


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