• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundeskartellamt gibt Erwerb von Coop durch Rewe frei

31.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundeskartellamt gibt Erwerb von Coop durch Rewe frei

Beitrag mit Bild

Das Bundeskartellamt hat im Fusionsfall Rewe/Coop inhaltlich die gleiche Prüfung durchgeführt wie im Fusionsfall Edeka/Tengelmann.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des norddeutschen Lebensmitteleinzelhändlers Coop eG, Kiel, durch die REWE Markt GmbH, Köln, unter Auflagen freigegeben. Wettbewerbsprobleme wurden dabei bereits im Vorfeld beseitigt.

Coop betreibt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg rund 200 Filialen unter der Marke Sky. 2015 erzielte die Coop einen Umsatz von 1,23 Mrd. Euro. Rewe ist der zweitgrößte Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland. Ihr Umsatz betrug im Jahr 2015 ca. 36 Mrd. Euro. Der Rewe-Konzern verfügt bundesweit über ca. 6.000 Filialen. Rewe plant mindestens 55 % an der Supermärkte Nord Vertriebs GmbH & Co. KG i.G., Kiel zu erwerben, in die die Standorte der Coop eingebracht werden.

Beseitigung von Wettbewerbsproblemen im Vorfeld

„Wir haben uns alle relevanten Regionen genau angesehen und bewertet, ob auch nach einer Übernahme für die Verbraucher vor Ort noch genügend Auswahlmöglichkeiten existieren würden“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „In acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken hätte die Übernahme der Coop Filialen durch Rewe zu einer Behinderung des Wettbewerbs geführt. Zur Beseitigung dieser Wettbewerbsprobleme haben Rewe und Coop bereits während des laufenden Verfahrens elf Filialen aus den betroffenen Regionalmärkten an die wettbewerblich unabhängige, mittelständische Bartels Langness-Gruppe verkauft.“

Keine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs

Das Bundeskartellamt hat im Fusionsfall Rewe/Coop inhaltlich die gleiche Prüfung durchgeführt wie im Fusionsfall Edeka/Tengelmann. Auf den Beschaffungsmärkten – im Verhältnis der Händler zu ihren Lieferanten – kommt es nach Auffassung des BKartA durch die Übernahme von Coop durch REWE nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Maßgeblich hierfür war u.a. die Tatsache, dass das eigenständige Beschaffungsvolumen von Coop lediglich einem Anteil von unter 0,5 % am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels entspricht. Rewe und Coop sind bereits seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop 65-70 % seiner Waren beschafft. Insoweit war Coop auf der Beschaffungsseite schon in der Vergangenheit nicht als unabhängiger Wettbewerber von Rewe zu sehen, der eine echte Ausweichalternative für die Lieferanten dargestellt hätte.

(BKartA, PM vom 28.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)