• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook

02.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook

Beitrag mit Bild

Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung.

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße eingeleitet.

Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht. Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.

Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten

Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Zielgenaues Werben durch umfangreiche Nutzerdaten

Vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Markterhebungen hat das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen. Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermöglicht das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

(Bundeskartellamt, PM vom 02.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


12.01.2026

Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Die neue Aktivrente bringt eine Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach dem Renteneintritt, lässt jedoch viele Praxisfragen offen.

weiterlesen
Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


12.01.2026

Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Deutsche Unternehmen sind stark auf internationale Datentransfers angewiesen, trotz unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen.

weiterlesen
Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)