• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook

02.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook

Beitrag mit Bild

Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung.

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße eingeleitet.

Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht. Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.

Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten

Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Zielgenaues Werben durch umfangreiche Nutzerdaten

Vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Markterhebungen hat das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen. Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermöglicht das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

(Bundeskartellamt, PM vom 02.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


24.09.2026

BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen kann die einzige Betriebsstätte den Tätigkeitsmittelpunkt und damit die steuerliche Behandlung der Heimfahrten bestimmen.

weiterlesen
BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Meldung

©Lothar Drechsel/fotolia.com


24.09.2026

Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen

Ein großräumiges Tätigkeitsgebiet allein ist keine Betriebsstätte und begrenzt den Betriebsausgabenabzug für Fahrtkosten nicht.

weiterlesen
Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht