Mit dem umfangreichen Paket im Energiebereich sollen Unternehmen und Verbraucher entlastet und Raum für Innovationen und Investitionen geschaffen werden. Im Einzelnen:
Abschaffung Gasspeicherumlage
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage setzt die Regierung ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und des Sofortprogramms um. Insgesamt werden alle Endkunden um ca. 3,4 Mrd. € entlastet. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89 € pro Megawattstunde beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch ca. 30 bis 60 € im Jahr. Indirekt trägt die Entlastung bei den Gaspreisen auch zur Reduktion der Stromkosten bei, da die Umlage den Gasbezug auch von Gaskraftwerksbetreibern belastet.
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher
Schneller, einfacher, unbürokratischer – so das klare Ziel des Gesetzes, auch Teil des Sofortprogramms. Die Vorhaben werden einheitlich mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet, sodass sie bei der Abwägung mit anderen Belangen besonderes Gewicht haben. Unter anderem sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:
- Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden deutlich beschleunigt und damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. So kann die zuständige Behörde vorläufig zulassen, dass bereits vor Feststellung des Plans oder der Erteilung der Plangenehmigung mit Vorarbeiten begonnen werden kann.
- Damit wird die Wärmeplanung für Kommunen und Städte durch ein zügiges Genehmigungsverfahren flankiert und gestärkt.
- Bau von Großwärmepumpen wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern wie Flüsse oder Seen, aus der Umluft, aus Abwasser oder auch Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren.
- Das Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt und damit eine in der Praxis herrschende Unsicherheit ausgeräumt.
- Gleichzeitig werden die Verfahren digitalisiert und beschleunigt. U.a. wird für die Behörden eine verbindliche Frist eingeführt für die Erteilung der Genehmigung.
- Der Gesetzentwurf greift auch den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag auf, Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abzusichern: Die Behörden können zukünftig von Geothermieunternehmen Nachweis einer Deckungsvorsorge auch für Bergschäden verlangen.
Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um. Das Gesetz sieht dabei folgende Maßnahmen vor:
- Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen.
- Für diese Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden.
- Der Entwurf leistet damit seinen Beitrag zum Ziel der Koalition, die RED III zügig umzusetzen und bürokratiearm auszugestalten.
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWG-Novelle 2025)
Neben dem Verbraucherschutz soll dieses Gesetz Rückenwind für die Digitalisierung geben. Der Gesetzentwurf erhöht das Schutzniveau im Energiebereich für Verbraucher weiter. Als Folge der Energiekrise werden Vorschriften geschaffen, die Stromlieferanten, die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Große Belastungen von privaten Haushalten bei übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise 2022/2023 wird damit vorgebeugt.
Darüber hinaus wird Verbrauchern mit den neuen Regelungen zum „Energy Sharing“ eine aktive Teilnahme am Energiemarkt und an der Energiewende ermöglicht. Energy Sharing soll beispielsweise Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts ermöglichen, lokal erzeugte Energie auch direkt lokal gemeinsam zu verbrauchen oder beispielsweise mit dem Nachbarn zu teilen.
Der Entwurf sieht eine weitere Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout vor. Hierzu soll insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern die Zusammenarbeit mit anderen erleichtert werden, um die im Messstellenbetriebsgesetz vorgesehenen Quoten schneller zu erreichen.