• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundeskabinett beschließt Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

04.02.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundeskabinett beschließt Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Beitrag mit Bild

©domoskanonos/fotolia.com

Mehr Rechtssicherheit für Stiftungen und Stifter durch bundeseinheitliche Regelungen: Das Bundeskabinett hat am 03.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen.

„Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das zivilrechtliche Stiftungsrecht geprägt durch ein Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Die Regelungen in den Landesstiftungsgesetzen sind zwar vielfach ähnlich, hinsichtlich zentraler Vorschriften gibt es jedoch größere Unterschiede. Dies führt auch zu Unterschieden in der Stiftungspraxis der Länder. Für Stiftungen und Stifter führt dieser Rechtszustand zu Rechtsunsicherheit und häufig auch zu Unverständnis bezüglich der uneinheitlichen Regelungen und unterschiedlichen Stiftungspraxis in den Ländern“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Stiftungsrecht im BGB

Der Regierungsentwurf will das Recht für die privatrechtlichen Stiftungen stärker vereinheitlichen. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung sind ebenfalls enthalten. „Damit künftig für alle Stiftungen dasselbe Zivilrecht gilt und dieses für Stiftungen und Stifter einfacher zugänglich und verständlich ist, soll es künftig abschließend bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden – ein wichtiger Schritt für die mehr als 23.000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland“, so Lambrecht weiter.

Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts als Grundstein

Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15.07.2002 vereinheitlichte bereits die Voraussetzungen für die Entstehung der rechtsfähigen Stiftung. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts soll nun auch das übrige Stiftungszivilrecht abschließend bundesrechtlich regeln. Zu diesem Zweck erfolgt die Neufassung des Stiftungsrechts im BGB auf der Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht.

Neuregelungen bei Satzungsänderungen und Auflösung

Mit der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts werden insbesondere die Voraussetzungen für Satzungsänderungen und die Auflösung und Aufhebung neu geregelt. Ewigkeitsstiftungen, die ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen können, sollen künftig ihren Zweck beschränken oder ihre Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umgestalten können. Wenn der Stiftungszweck durch diese Maßnahmen nicht dauernd und nachhaltig erfüllbar ist, können die Stiftungen aufgelöst oder aufgehoben werden.

Zudem wird ein Verfahren geschaffen, durch das Stiftungen ohne Auflösung und Liquidation im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anderen Stiftungen zugelegt oder mit andern Stiftungen zusammengelegt werden können. Für die rechtsfähigen privatrechtlichen Stiftungen gibt es künftig ein Bundesstiftungsregister mit Publizitätswirkung. Dieses führt das Bundesamt für Justiz. Das Register erhöht die Transparenz über Stiftungen und erleichtert den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

(BMJV vom 03.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)