Familien weiter stärken, Steuerzahler spürbar entlasten. Diese Anliegen sind der Bundesregierung sehr wichtig. Sie hat deshalb das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und damit finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich beschlossen.
Eltern sind aufgrund ihrer Familienpflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Menschen. Das muss bei der Bemessung der Einkommensteuer – vor allem beim Kinderfreibetrag und Kindergeld – angemessen berücksichtigt werden. Mit dem Familienentlastungsgesetz geht die Bundesregierung über das verfassungsrechtlich Notwendige deutlich hinaus und leistet – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einen spürbaren Beitrag zur finanziellen Stärkung von Familien.
Kindergeld und Freibeträge steigen
Ab 01.07.2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund 5 %. Eine zweite Stufe ist zum 01.01.2021 vorgesehen. Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um jeweils 192 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
„Kalte Progression“ eingedämmt
Die sog. „kalte Progression“ soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Es kommt vor, dass manche trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen. Diese Belastungswirkung bereinigt die Bundesregierung und passt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2019 und 2020 entsprechend an.
Bundestag und der Bundesrat müssen dem Familienentlastungsgesetz noch zustimmen.
(Bundesregierung, PM vom 27.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)