• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

26.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

Beitrag mit Bild

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass der Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 01.01.2017 angehoben wird.

Die Anhebung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.06.2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

(BMAS PM Nr. 50/2016 vom 26.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank