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26.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

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Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass der Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 01.01.2017 angehoben wird.

Die Anhebung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.06.2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

(BMAS PM Nr. 50/2016 vom 26.10.2016 / Viola C. Didier)


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