• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

26.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

Beitrag mit Bild

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass der Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 01.01.2017 angehoben wird.

Die Anhebung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.06.2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

(BMAS PM Nr. 50/2016 vom 26.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Meldung

©euthymia/fotolia.com


05.02.2026

BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Auslandsspenden sind nur steuerlich abziehbar, wenn die Organisation den deutschen Gemeinnützigkeitsvorgaben genügt und der Spender dies nachweist.

weiterlesen
BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)